FAQ

Frequently Asked Question (FAQ)

Unsere psychotherapeutischen Angebote richten sich zunächst an alle Menschen, die an einer psychischen Störung bzw. Erkrankung leiden. Einen Überblick über unserer Behandlungsschwerpunkte finden Sie hier.

Wir klären zu Beginn einer Behandlung ab, ob eine psychotherapeutische Behandlung durch uns angemessen, sinnvoll und zulässig ist oder ob eine Abklärung bzw. medizinische Behandlung durch einen Arzt, Facharzt für Psychiatrie oder approbierten psychologischen Psychotherapeuten indiziert ist.

In der Regel haben Selbstzahler eine besonders hohe Motivation, an ihren Problemen diszipliniert und lösungsorientiert zu arbeiten. Ein möglicher Erfolg stellt sich daher schneller ein.

Auch der Beginn einer Psychotherapie ist für Selbstzahler in der Regel deutlich schneller möglich. Im hiesigen Raum beträgt die Wartezeit auf einen Therapieplatz bis zu neun Monaten. In unserer Praxis dauert das in der Regel nur wenige Wochen.

Und bei uns sind Termine auf Wunsch und bei Bedarf auch abends oder am Wochenende möglich.

Wir verpflichten uns Ihnen gegenüber zur absoluten Diskretion und Vertraulichkeit. Zudem unterliegen wir der gesetzlichen Schweigepflicht gemäß § 203 StGB. Es werden daher keine Informationen an Dritte, wie eine Krankenkasse, an Versicherer oder Ihren heutigen Arbeitgeber oder einen möglichen zukünftigen Arbeitgeber weitergegeben. Das gilt übrigens auch für Lebenspartner und Familienangehörige. Es sei denn, die entbinden uns explizit von unserer Schweigepflicht. Das gilt auch für Ihre Unterlagen, die nur Sie einsehen können. Und selbstverständlich erfüllen wir die Anforderungen der europäischen Datenschutzrichtline (DSGVO).

Psychotherapeutische Leistungen, die über eine gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherungen abgerechnet werden, können bei einem Abschluss von Arbeits- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, Tagegeldversicherung, Lebensversicherung und privaten Kranken- oder Zusatzversicherungen aufgrund der über Sie gespeicherte Gesundheitsinformationen zu erheblichen Risikozuschlägen führen.

Auch beruflich können über Sie gespeicherte Informationen über frühere oder laufende psychotherapeutische Behandlungen von Nachteil für Sie sein, zum Beispiel bei einem Berufswechsel oder im Falle einer angestrebten Verbeamtung.

Oft werden Angaben zu psychotherapeutischen Behandlungen der letzten 5 bis 10 Jahre angefordert.

Außerdem bieten wir Selbstzahlern Zugang zu Therapieformen bzw. Therapiekombinationen, die Ihnen bei einer Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen oder privaten Krankenversicherungen meist verwehrt bleiben. Auf diese Weise können individuell auf Sie und Ihre Erkrankung zugeschnittene Therapiepläne entwickelt werden. Beispielsweise können Elemente der Gesprächstherapie am Beginn einer Verhaltenstherapie stehen, um die Ursachen von Störung zu identifizieren und darauf aufbauend besonders effektive Lösungsansätze zu entwickeln. Im weiteren Verlauf der Verhaltenstherapie werden Elemente der Hypnotherapie integriert, um das Neulernen gesunder Verhaltensweisen zu beschleunigen.

Als Selbstzahler haben Sie die freie Wahl der Dauer der einzelnen Therapiesitzungen, die nicht auf 50 Minuten beschränkt sein müssen, sondern auch 75 oder 90 Minuten dauern können. Auch die Anzahl und Häufigkeit der Therapiesitzungen können in Absprache mit dem behandelnden Therapeuten festgelegt werden. Die Dauer der Therapie und ihre Intensität können auf diese Weise beeinflusst werden.

Unter Umständen können Behandlungskosten von Selbstzahlern steuerlich geltend gemacht werden.

So hat zum Beispiel des Finanzgericht Münster am 12.1.2005 geurteilt (Az. 3 K 2845/02 E), dass die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen, die nicht von der Krankenkasse erstattet werden, unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sein können.

Eine Voraussetzung hierfür ist die gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zweck der Heilung oder Linderung einer akuten Erkrankung. Das ist der Fall, wenn die Therapiekosten zwangsläufig entstandene Krankheitskosten sind, die der Steuerpflichtige aufgewendet hat, um seine akute psychische Erkrankung zu heilen bzw. erträglicher zu machen. Die Therapie darf nicht der allgemeinen Persönlichkeitsbildung des Steuerpflichtigen dienen oder sonst Aufwendung für eine vorbeugende Maßnahmen sein.

Eine weiter Voraussetzung ist, dass die Behandlung mit wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren erfolgt.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrem Steuerberater oder bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.

Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Selbstzahler. Als Selbstzahler genießen Sie eine Reihe von Vorteilen, siehe Vorteile für Selbstzahler.

Die Behandlungskosten können Sie sich unter Umständen zumindest teilweise von privaten Krankenversicherungen, Beihilfen oder Zusatzversicherungen erstatten lassen. Welche Leistungen erstattet werden und wie hoch die Erstattung ausfällt, hängt jedoch von den Versicherungsbedingungen ab.

In ganz seltenen Fällen und unter besonderen Bedingungen ist sogar eine Kostenerstattung für Heilpraktiker-Leistungen durch gesetzliche Krankenkassen möglich. Siehe hierzu dieser Beitrag.

Die oft von Versicherungen zugrunde gelegte Gebührenordnung für Heilpraktiker stammt aus dem Jahr 1985 und seither nicht angepasst worden. Aus diesem Grund übersteigen unsere Preise in der Regel die Höchstsätze der Gebührenordnung von 1985.

Wir unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Schweigepflicht ist die rechtliche Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen, zu denen auch Heilpraktiker für Psychotherapie gehören, ihnen anvertraute Geheimnisse nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben. Die Verletzung der Schweigepflicht ist im deutschen Strafgesetzbuch in § 203 StGB als Verletzung von Privatgeheimnissen geregelt.

Die Schweigepflicht verpflichtet uns dazu, Stillschweigen über alle persönlichen Informationen und Daten unserer Patienten zu wahren. Sie erstreckt sich auf die Tatsache der Behandlung als solche, die Entstehung des Behandlungsverhältnisses, den Namen und alle persönlichen Daten des Patienten, Anamnese, Diagnose, Prognose und Therapie. Auch Patientenunterlagen wie Akten und Befundunterlagen (z.B. Anamnese, Tests usw.), schriftliche Informationen des Patienten und anderweitig erhaltene Unterlagen wie verbale Mitteilungen des Patienten und fremdanamnestische Angaben fallen unter die Schweigepflicht. Die Schweigepflicht gilt vom Erstkontakt bis über den Tod hinaus.

Für die Weitergabe von persönlichen Informationen und Daten, z.B. an den behandelnden Arzt, eine Krankenkasse, einen Versicherer, den Arbeitgeber, einen Lebenspartner und an Familienangehörige, ist eine ausdrückliche Schweigepflichtentbindung durch den Patienten erforderlich.

Unsere Selbstzahler-Praxis bietet allgemein den Vorteil, dass die Abrechnung nicht über eine offizielle Stelle, zum Beispiel die Krankenkasse oder Beihilfe erfolgt, und damit keinerlei Informationen an Dritte weitergegeben werden, siehe Vorteile für Selbstzahler.

Wir können darüber hinaus eine Vereinbarung treffen, dass unsere Klienten nicht namentlich in der Patientenakte geführt und ebenso keine Angaben über Adresse oder andere persönlichen Daten aufgenommen werden. Zudem werden auf Wunsch die Behandlungstermine so organisiert, dass ein Zusammentreffen mit anderen Personen in der Praxis ausgeschlossen ist.

Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall bar nach jeder Sitzung gegen Quittung. Wenn Sie diese Form einer anonymen Therapie wünschen, äußern Sie dies bitte vor dem Erstgespräch.

Gründe für eine anonyme Therapie gibt es viele. Zum Beispiel profitieren exponierte Menschen mit einem hohen Bekanntheitsgrad oder einer spezifischen Reputation in besonderem Maße von einer nicht nachweisbaren psychologischen Hilfe.

Sie können eine Therapie jederzeit unterbrechen oder beenden – ohne Angabe von Gründen und ohne zusätzliche Kosten. Sinnvollerweise sollte eine Beendigung der Therapie aber erst dann erfolgen, wenn das Therapieziel erreicht ist und es Ihnen spürbar besser geht.

In Deutschland bestimmt der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) über die wissenschaftliche Anerkennung von Psychotherapieverfahren

Aktuell gelten die psychodynamische Psychotherapie und die Verhaltenstherapie sowie eingeschränkt die Gesprächspsychotherapie, die Systemische Therapie, die Hypnotherapie, einige Formen der Traumatherapie und weitere als wissenschaftlich anerkannt.

Zur Behandlung psychischer Erkrankungen wenden wir überwiegend wissenschaftlich ankerkannte Methoden der Psychotherapie an.

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen rechtzeitig – spätestens bis 18 Uhr des Vortages – abzusagen. Dies kann per E-Mail, telefonisch oder schriftlich erfolgen und ist kostenfrei.

Bei späterer Absage wird ein anteiliges Ausfallhonorar in Höhe von 70% fällig. Erfolgt keine Absage, wird das Ausfallhonorar in voller Höhe berechnet. Das Ausfallhonorar entspricht dem Honorar, das für die zum vereinbarten Termin vorgesehene Leistung angefallen wäre.

Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14a UstG umsatzsteuerfrei. D.h. in den Honoraren für psychotherapeutische und gruppentherapeutische Leistungen ist keine Umsatzsteuer enthalten und daher auf den Rechnungen auch nicht ausgewiesen.

Paartherapie sowie Coaching und Supervision gelten nicht als Heilbehandlungen und sind daher nicht von der Umsatzsteuer befreit. Wenn Sie bzw. das Unternehmen, das für Sie eine solche Leistung bucht, vorsteuerabzugsberechtigt ist, weisen wir die Umsatzsteuer in unseren Rechnungen korrekt aus.

Psychotherapeutische Leistungen können auch im Rahmen einer Videosprechstunde erbracht werden, wenn bereits ein persönlicher Erstkontakt zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung stattgefunden hat und kein unmittelbarer persönlicher Kontakt mit der Patientin oder dem Patienten aus therapeutischer Sicht erforderlich ist.

Es gibt jedoch Einschränkungen. So sind zum Beispiel Akutbehandlungen in der Krise oder die Gruppentherapie via Video nicht erlaubt.

Wir setzen für unsere Videosprechstunden leistungsfähige, datenschutzkonforme und verschlüsselte Kommunikationssysteme ein. Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch bei technischen Problemen.

Ja. Unsere vielfältigen Angebote in den Bereichen Coaching und Supervision unterscheiden sich teilweise erheblich von unseren psychotherapeutischen Leistungen. Daher haben wir diese Angebote auf einer eigenen Website mit dem Titel Orientierung.Me gebündelt. Hier kommen Sie auf die Website von Orientierung.Me.